Gemäß Legislativdekret Nr. 40/2021 muss jeder, der alpine Skipisten nutzt:
1.über eine gültige Versicherung verfügen, die seine zivilrechtliche Haftung für Schäden oder Verletzungen gegenüber Dritten abdeckt;
2.darf nicht unter Alkoholeinfluss oder unter dem Einfluss toxischer Substanzen Ski fahren.
Ab der Wintersaison 2025/2026, gemäß Legislativdekret Nr. 96 vom 30. Juni 2025, sind alle Nutzer von Skipisten, unabhängig vom Alter, verpflichtet, einen geprüften Schutzhelm zu tragen.