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Allgemeine Hinweise

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Bitte beachten Sie, dass alle Exkursionen, auch die einfachsten, nie allein unternommen werden sollten. Zudem empfiehlt es sich, immer eine Karte mit den Wegen des Gebiets, eine Taschenlampe o.ä. und Kleidung, die für das Wandern auf unbefestigten Wegen geeignet ist, mitzunehmen.

Vor dem Start sollte die Wettervorhersage abgerufen werden, insbesondere bei Bergwanderungen. Sollten einige Teile der Strecke unpassierbar sein, wird von einer Fortsetzung abgeraten.

Die Region Friaul-Julisch Venetien erlaubt die Sammlung und Suche von Erinnerungsstücken, solange sie auf dem Boden sichtbar sind oder aus ihm herausragen, innerhalb der von der geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Grenzen (gemäß Artikel 10 des Regionalgesetzes Nr. 11 vom 4. Oktober 2013).

Das Sammeln in archäologischen Ausgrabungsstätten, bzw. an Stätten, die als Kriegsfriedhöfe ausgewiesen sind, ist verboten.

Jeder, der Erinnerungsstücke von der Bodenfront des Ersten Weltkrieges von beträchtlichem historischen oder dokumentarischen Wert findet, muss sich innerhalb von sechzig Tagen nach der Entdeckung mit der Gemeinde des Fundortes in Verbindung setzen (siehe Artikel 9 des Gesetzes 78/2001), wobei die Art, die Menge und, soweit bekannt, die Herkunft anzugeben sind.

Im Falle einer zufälligen Entdeckung von Kampfmitteln ist es streng verboten, diese zu berühren und sie sind unverzüglich den Carabinieri zu melden (112).
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