Wer keinen italienischen Angelschein besitzt oder im Besitz einer Lizenz ist, die in einer anderen italienischen Region als Friaul-Julisch Venetien erworben wurde und ohne Prüfung oder Teilnahme an einem Lehrgang erworben wurde, muss eine unterjährige Gebühr (Tagesfangerlaubnis) entrichten, die es ihm erlaubt, an einem Tag seiner Wahl zu fischen, indem er die oben genannte Gebühr entrichtet, und zwar maximal 16 Mal im Jahr, wovon sechs Angelausflüge ausschließlich dem NO-KILL-Fischen gewidmet sind.
Für alle notwendigen Informationen und den Erwerb der Fangerlaubnis können Sie einen der vielen Infopoints in der Region aufsuchen oder direkt online auf die
ETPI-Website über die
APPESCA-App zugreifen.